Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Aufgrund von Baumaßnahmen Pestalozzistraße wurde auch die Einbahnstraßenregelung Rathenaustraße aufgehoben. Stadtauswärts beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h.
Stadteinwärts wurde auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung verzichtet, wenn auch nur vorübergehend während der Baumaßnahme.
Stadteinwärts werden jetzt bedeutend höhere Geschwindigkeiten gefahren.
Ist eine vorübergehende Geschwindigkeitkeitsbegrenzung möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Haase
Adresse:
Rathenaustraße 13, 09456 Annaberg-Buchholz