Winterdienst Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. der Räumpflicht der Hausbesitzer habe ich folgende Frage: Ab wann dürfen Anwohnerplätze zugeschoben werden, auch wenn genug Platz vor dem eigenen Haus ist? Es handelt es sich hier nicht um einen Platz, sondern teilweise um drei Plätze und das auf mehreren Straßen. Ist es richtig, dass wenn auf dem Geweh vor dem Haus nicht soviel Platz für den Schnee ist, dieser platzsparend auf den Straßen abgelagert werden darf, ohne dabei den Winterdienst zu behindern? Mit freundlichen Grüßen.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für Ihren Hinweis, generell ist es verboten Schnee auf Straßen abzulagern! Ein Zuschieben von Anwohnerparkplätze sollte ebenfalls nicht erfolgen, jedoch kann auf Grund der engen Situationen in verschiedenen Gassen dies nicht immer vermieden werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern unter 03733 4282 910 zur Verfügung. SG Betriebshof