Parken Archiv
Guten Tag,
seit längerer Zeit ist das Halten auch an unserem Grundstück durch mobile Halteverbotsschilder nicht erlaubt ( von Waldstraße 1 bis Bergstraße 47). Da wir auch gerade jetzt Urlaubsgäste beherbergen ("Haus Panoramablick" - fast den kompletten Februar), ist das für die Gäste natürlich schwierig einen geeigneten Parkplatz zu finden. An unserem Grundstück haben wir deshalb immer einen Stellplatz für sie freigeräumt, der durch diese Ausschilderung praktisch nicht nutzbar ist, obwohl durch das Parken hier keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer einschl. Räumfahrzeuge gegeben ist. Warum und wie lange stehen diese Schilder ? Ist hier gegebenenfalls für diese Situation eine Ausnahmeregelung möglich ? Über eine schnelle Bearbeitung würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Familie
Adresse:
Bergstraße 47, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Herr Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Halteverbote müssen zur Sicherstellung der Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge bestehen bleiben. Eine Beräumung der Schneehaufen ist derzeit allerdings nicht geplant. Es bestehen keine Einwände, wenn sie sich selbstständig einen Stellplatz freigeschaufelt haben, innerhalb dieses Halteverbotsbereiches ein Fahrzeug abzustellen. Der gemeindlichen Vollzugsdienst ist hier in diesem besonderen Fall angewiesen, von Verwarnungen abzusehen, da keine tatsächliche Behinderung besteht. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich innerhalb der Flucht zu den Schneehaufen steht. Darüber hinausgehende Einschränkungen der Fahrbahn müssen geahndet werden. Sollte doch eine Beräumung stattfinden, müssen Sie Ihr Fahrzeug dann rechtzeitig entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winterdienststab