Winterdienst Archiv
Im Prinzip bin ich in Sachen Schneebeseitigung tolerant. So können auch Nachbarn ihren Schnee derzeit auf mein Grundstück schippen, nachdem ich vorher gefragt wurde. Der Winterdienst der Stadt hat dies offensichtlich nicht nötig und hat in dieser Woche ein schwarze Dreckspur ohne Rücksprache zu Hauf in meinen Garten gezogen, indem sämtlicher Straßendreck (samt Streusplitt und Streusalz) einfach über meinen Gartenzaun geblasen wurde, obwohl der Weg schneefrei und befahrbar war, auch für breite Autos. Weiterhin wurden mehrere m³ Häufen Schnee gleicher Zusammensetzung an anderer Stelle ebenfalls mittels Fräse auf mein Grundstück "entsorgt", obwohl 30m weiter ein ausreichend großes, stadteigenes Grundstück dafür vorhanden wäre. Somit wurde, abgesehen von dem Schnee, Dreck und Tausalz zudem die mühsam hergestellte Rodelbahn meiner Tochter (3 Jahre) verschüttet, die außerdem auch von den Nachbarskindern genutzt wurde. "Vielen Dank!!! " Es ist aus meiner Sicht leider nicht zu akzeptieren, zumal es nicht einmal für nötig befunden wurde, mich nach meiner Zustimmung dafür zu befragen. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen die Rodelbahn zumindest wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird und spätestens im Frühjahr der Dreck und die Steine durch den Winterdienst aus meinem Garten entfernt werden! Mit nicht freundlichen Grüßen. XXX
Adresse:
August-Bebel-Straße 35, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Es ist selbstverständlich nicht unsere Absicht, bei dem Räumen der Straße oder beim Fräsen Schäden an anderen Grundstücken zu verursachen. In ihrem Fall war es aber erforderlich, möglichst schnell und effektiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchfahrt für eine angekündigte Öllieferung auf dem Nachbargrundstück zu gewährleisten. Aufgrund des oberflächlichen Zustands ihres Grundstücks war für den Führer der Fräsmaschine nicht erkennen, dass das Grundstück außer einer verschneiten Grünanlage als Rodelhang für Kleinkinder genutzt wurde. Aufgrund der Kurzfristigkeit war es auch nicht möglich, zunächst um Erlaubnis nachzufragen.
Wir gehen aber davon aus, dass von mit dem von uns frästen Schnee und Eis keine nennenswerten Schäden an ihrem Grundstück verursacht worden sind. Nach unserer Erfahrung bleiben nach dem Schmelzen des Fräsguts regelmäßig auch keine schädigenden Bestandteile zurück oder werde Schäden verursacht. Die tatsächliche Belastung mit Salz oder Split ist in der Regel nicht so stark wie von den Betroffenen aufgrund des Fräsgutes vermutet wird. Sollten sich doch – wider Erwarten – Schäden im Laufe des Frühjahrs einstellen, möchten wir Sie bitten, mit dem Verantwortlichen des Betriebshofes telefonisch unter der Nummer (4282912) einen Termin zu vereinbaren bei dem der Schaden besichtigt und begutachtet werden kann. Wir würden dann den Schaden über das Sachgebiet Versicherung unserem Haftpflichtversicherer anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winterdienststab