Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Aufgrund der Bauarbeiten ist im unteren Teil der Großen Kirchgasse die Einbahnstraßenregelung aufgehoben, sodass die Fahrzeuge dann über die untere Badergasse und über die Mittelgasse abfahren können. Neulich kam mir auf Höhe Cafe Anna ein Auto entgegen. Daraufhin stellte ich fest, dass das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt - Zeichen 267" in Höhe Untere Badergasse mit einer Mülltüte zugehängt wurde, das Verkehrszeichen "Einbahnstraße" an der Annenkirche ist es jedoch nicht. Bitte schildern Sie ordnungsgemäß und eindeutig aus. Bitte nutzen Sie auch das Zeichen "Gegenverkehr- Zeichen 125", um die Ortskundigen über die neue Verkehrsführung zu informieren.( ...das vergisst man übrigens gern in Annaberg). M.E. gibt es jedoch keinen Grund, die Große Kirchgasse bergauf "freizugeben", eine Abfahrt Richtung Markt ist über die Mittelgasse möglich, alle anderen Richtungen über die Untere Badergasse. Danke. Freundliche Grüße
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Einbahnstraße muss zur Belieferung mit größeren Fahrzeugen hier aufgehoben sein, da diese weder in die Mittelgasse noch in die untere Badergasse biegen können.
Leider werden unsere Abklebungen hier immer wieder heruntergerissen, sodass es schwierig ist, diese vollständig zu halten.
Verkehrszeichen 125 (Achtung Gegenverkehr) ist nur zu stellen, wenn eine Einbahnstraße im Verlauf aufgehoben wird, also hier wäre dies so z.B. ab Mittelgasse bis Markt.
Bei einer vollständigen Deaktivierung der Einbahnstraße kommt ggfs. VKZ 101 (Achtung Gefahr) mit Zusatzzeichen "geänderte Verkehrsführung" in Frage, aber auch dies nur, wenn eine besondere Gefahr dadurch entsteht.
- Ihre Straßenverkehrsbehörde