Baum und Grün Erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Grundstück der Bodelschwinghstraße 4 im OT Buchholz befindet sich eine alte Fabrik deren Dach seit Jahren schon eingestürzt ist. Aus der Ruine wachsen jetzt Unmengen an großen Birken die jegliche Sicht und Sonne rauben. Das Gebäude ist schwer baufällig sowie das gesamte Grundstück stark verwildert. Am oberen Ende des Grundstückes befinden sich alte Kiefern welche so morsch sind, das wir bangen sie stürzt eines Tages auf unser Grundstück. Wir bitten die Stadtverwaltung um Beseitigung der wild wachsenden Bäume und Kiefern.
Des Weiteren sind die Dachrinnen der Fabrik so kaputt dass es bei Regengüssen dazu kommt dass das gesamte Regenwasser unsere Einfahrt ausspült und der lockere Putz der Fabrikwände herabstürzt.
Bitte handeln Sie hier um unser Grundstück vor weiterer Beschädigung zu schützen.
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
I.K.
Adresse:
Bodelschwinghstraße 4, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte/r Bürger/in,
vielen dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird durch die Stadt als Ortspolizeibehörde zusammen mit der Unteren Bauaufsicht im Hause überprüft. Allerdings nur insoweit, wie tatsächlich Gefahren für die Öffentlichkeit festgestellt werden können. Dies kann nach Ihrem Vortrag nur die Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Einsturzes des Gebäudes mit Auswirkungen auf Dritte oder die von Ihnen als morsch dargestellten Kiefern sein. Beachten Sie aber, dass der Schutz privater Rechte nach dem SächsPBG nur im Ausnahmefall obliegt, nämlich auf Antrag des Berechtigten und nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeibehördliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde (§ 2 Abs. 2 SächsPBG). Grundsätzlich kommt danach eine Beseitigung des Wildwuchses nicht in Betracht, weil von diesen alleine durch Einschränkung von Sicht und Sonne keine Gefahr darstellen, die von uns rechtmäßig beseitigt werden könnte. Das Ausspülen der Einfahrt und das Herabfallen von lockerem Putz kann ein Einschreiten durch die Stadt auch nicht begründen, da eine Beseitigung ggfls. von Ihnen direkt gegenüber dem Störer gerichtlich geltend gemacht werden könnte.
Dies ist eine Zwischenmitteilung. Nach Ortsbesichtigung erfolgt abschließende Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung