Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Schon seit sehr langer Zeit wurde beschlossen, den Bereich Parkstraße zur 30er-Zone zu erklären. Hauptsächlich deswegen, weil sich direkt an der Straße der Zugang zur KiTa und zum Altenheim befinden. Nun wurde letzte Woche endlich an der Einfahrt Parkstraße von der B95 aus ein 30er-Zone-Schild angebracht. Allerdings leider nur in Richtung Pöhlbergsiedlung. Für die entgegenkommende Fahrtrichtung jedoch nicht. Aber gerade dort wäre es dringend nötig, da sich auf dieser Seite auch die KiTa befindet. Wieso ist dort kein Schild angebracht worden? Hier muss dringend nachgebessert werden!
Adresse:
Parkstraße 14, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Wie Sie richtig beschrieben haben ist dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Zone angebracht. Die Linksaufstellung auf gleicher Höhe zur besseren Erkennbarkeit folgt noch. Die Zone bedeutet, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, bis diese wieder aufgehoben wird. Diese Beschilderung gilt also auch für den, der hier weiter hinten gewendet hat. Die andere Zufahrt zu diesem Wohnviertel ist ebenso beschildert. Folglich gilt hier auch jetzt schon überall und in jeder Richtung 30km/h, die Erkennbarkeit wird wie gesagt noch verbessert. - Ihre Straßenverkehrsbehörde