Winterdienst Archiv
Aufgrund von täglichen Beinahe-Unfällen und einer teuren eigenen Erfahrung, die nicht nur Beinahe war empfehle ich die Schneeberäumung auf der Hauptstraße in Frohnau vom Abzweig Turnvater-Jahn-Straße bis Abzweig Schlettauer Straße. Da hier die Straße auch im Sommer schon sehr eng ist und oft bergauf sehr sportlich befahren wird, können sie sich vorstellen wie es derzeit dort zugeht. Autos von oben haben dank Seifenglatter Straße oft trotz niedriger Geschwindigkeit große Mühen zum Stehen zu kommen, gleichzeitig bieten sich vorallem im Bereich der nicht einsehbaren Kurven keine Ausweichmöglichkeiten. Da die Fahrer von unten nicht gern auf Schnee stehen bleiben (Alternativ ein Verbotsschild für nicht-Allrad Fahrzeuge aufstellen? *Spaß...) kommen diese oft sehr schnell und ohne vorherige ankündigung um die Ecke geschossen und von oben kommend hat man dann keine Chance auszuweichen. Eine Einbahnstraßenregelung wie in Buchholz wäre natürlich optimal, jedoch schwer umzusetzen, da die Hauptstraße die einzige Verbindungsstraße ins obere Frohnau ist.
Für mich wäre es zwar nun zu spät, dennoch würde ich mich freuen, wenn diese Gefahrenstell durch die Stadt behoben würde. Vielleicht rettet das jemand anderem den Tag...
Adresse:
Hauptstraße 61, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Liebe Bürgerin,
Lieber Bürger,
Es tut uns leid, dass es sie bei diesen winterlichen Verhältnissen „erwischt“ hat. Es ist sicherlich zuzugestehen, dass der Bereich der Hauptstraße vor der Einmündung Friedhofstraße und dem Abzweig in Richtung Dörfel von beiden Seiten schlecht einsehbar ist. Allerdings ist bei einer der Witterung und den Sichtverhältnissen angepassten, vorsichtigen Fahrweise auch ein Begegnungsverkehr noch sicher möglich. Der von Ihnen geschilderte Unfall bzw. die Gefährdung durch Beinahe-Unfälle ist der unangepassten Fahrweise der beteiligten Fahrzeugführer zuzurechnen. Sollte sich die Situation hier durch die jetzt noch zu erwartenden Schneefälle allerdings weiter verschlechtern, können Sie davon ausgehen, dass über den privaten Winterdienstleister, der in diesem Bereich zuständig ist, die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung