Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
da sich trotz meiner telefonischen Meldung bisher an der Verkehrssituation im Bereich Kreuzung Buchholer/Scheibnerstr. nichts geändert hat, sehe ich mich
gezwungen auf diesem Weg auf die Gefährdung hinzuweisen. Durch einen großen Teil der Nutzer der Buchholzer Str. wird die Vorfahrtsregelung im Kreuzungs- bereich mit der Scheibnerstraße nicht beachtet. Dies führt irgenwann zu einem Unfall an dem Sie die Mitschuld tragen wenn die Situation nicht umgehend geändert wird. Es ist auch nicht damit getan die Buchholzer-Str. zur Hauptstraße zu machen. Aus Richtung Scheibnerstraße kann die Buchholzer Str. nicht eingesehen werden. Ausd meiner Sicht ist die Aufstellung eines Stopp-Schildes an der Einmündung Buchholzer Str. die bessere Lösung.
Ein weiterer Punkt der auch schon telefonisch mitgeteilt wurde ist die Parksituation im Bereich Scheibnerstraße 19 und 20. Durch die dort parkenden Fahrzeuge
werden der Winterdienst, Müllfahrzeuge und Lieferfahrzeuge die die Scheibnerstraße nur rückwärts befahren können massiv behindert. Wir bitten um Einrichtung eines Parkverbotes bzw. eines Halteverbotes in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr in diesem Bereich.
Adresse:
Scheibnerstraße 20, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
15.01.2015, SG Straßenverkehr: Die Situation wurde bereits geprüft und hier mit der Polizei und dem Baulastträger besprochen. Als Ergebis erfolgte die Anordnung von Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörde. Genau wird auf der Scheibnerstraße das Verkehrszeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) und auf der Buchholzer Straße das Verkehrszeichen 301 StVO (Vorfahrt) angeordnet. Gleichfalls wird im Bereich Scheibnerstraße 20 das Verkehrszeichen 286 StVO wieder angebracht.