Sport und Freizeiteinrichtungen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
wann gedenken die Verantwortlichen in den entsprechenden Sachgebieten, die Anwendung der geltenden Coronaschutzverordnung von Sachsen in der innerstädtischen Gastronomie zu kontrollieren bzw. durchzusetzen?
In den Medien wird ja hinlänglich über die momentanen Zustände berichtet (Bsp.):
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/annaberg-aue-schwarzenberg/corona-regeln-kontrolle-restaurant-100.html
Mit freundlichen Grüßen
Adresse:
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Einschätzung ist nach unserer Auffassung falsch. Die Stadt Annaberg–Buchholz wird lediglich im Rahmen des § 17 Sächsische Corona-Schutzverordnung für die Landkreise bei entsprechenden Ersuchen um Vollzugs– und Vollstreckungshilfe tätig. Originär liegt die Zuständigkeit bei dem Landratsamt Erzgebirgskreis. Zuständige Bußgeldstelle ist auch im Falle der Vollzugs– und Vollstreckungshilfe des Landratsamt Erzgebirgskreis. Einen Auszug des entsprechenden Paragraphen fügen wir bei. Nach unserer Kenntnis hat das Landratsamt in Abstimmung mit der Landespolizei nunmehr Kontrollgruppen gebildet, die Kontrollen von Gaststätten und Handelseinrichtungen auch im Stadtgebiet durchführen werden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Recht und Ordnung
Auszug Sächsische Corona-Schutzverordnung:
"§ 17 Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten
(1) Die nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung zuständigen Behörden haben 1. die Bestimmungen dieser Verordnung, 2. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 der Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung in Eilfällen wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse und 3. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Absatz 2 der Infektionsschutz-Zuständigkeitsverordnung getroffenen Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Sie können dabei die Ortspolizeibehörden um Vollzugs- und Vollstreckungshilfe ersuchen."