Sport und Freizeiteinrichtungen #A-2501

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Sehr geehrte Damen und Herren, wann gedenken die Verantwortlichen in den entsprechenden Sachgebieten, die Anwendung der geltenden Coronaschutzverordnung von Sachsen in der innerstädtischen Gastronomie zu kontrollieren bzw. durchzusetzen? In den Medien wird ja hinlänglich über die momentanen Zustände berichtet (Bsp.): https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/annaberg-aue-schwarzenberg/corona-regeln-kontrolle-restaurant-100.html Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz