Winterdienst Archiv
Als Anwohner der Parkstraße interessiert mich, ob Firmen von der Räumpflicht entbunden worden sind - ganz konkret der Schrotthandel in der Parkstraße.
Dort wird der Fußweg überhaupt nicht geräumt. Genauso der Fußweg des danebenliegenden unbebauten Grundstückes. ein Ausweichen auf die Straße ist vor allem für Kinder und ältere Leute nicht ganz ungefährlich.
Eine zweite Frage wäre, ist der vordere, rechte Teil der Parkstraße ab Kreuzung B95/Parkstraße (gegenüber der Bäckerei Roscher) nun als Parkfläche oder als Fußweg nutzbar. Ich hätte vermutet, es ist ein Fußweg, aber als ein solcher kann er, wegen parkender Autos, überhaupt nicht genutzt werden.
Adresse:
Ratsgasse, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Wir haben den zuständigen Grundstückseigentümer unter Fristsetzung zum Räumen/Streuen/ des Fußweges aufgefordert. Eine Kontrolle erfolgt nach Ablauf der Frist durch uns.
Neben der Parkstraße, von der B95 kommend, besteht der Gehweg mit Hochbord nur wenige Meter, der darauffolgende bituminös befestigte Rand soll lt. Planung des Tiefbauamtes auch künftig nicht als Gehweg zur Verfügung stehen. Über die endgültige Parkordnung/Beschilderung und Markierung ist noch nicht entschieden worden, auch sind witterungsbedingt jetzt keine Markierungen möglich. Im Bereich des Gehweges mit Hochbord werden bei Kontrollen auch Verwarnungen erteilt. Mit freundlichen Grüßen FB Recht und Ordnung