Baum und Grün Archiv
Guten Abend, ich bin mir nicht sicher, ob die Stadt auf Sicherheit bzgl. Bäumen auf Privatgrundstücken Einfluss hat. An der Grundstücksgrenze der Großen Kirchgasse 66 zum stadteinwärts liegenden Grundstück steht hinter den Gebäuden eine sehr große Tanne, die seit längerem immer schlechter aussieht. Sie treibt nicht mehr, hat braune Spitze und kahle Äste. Der Zustand des Baumes muss von außen betrachtet als schlecht eingestuft werden. Aufgrund der zunehmenden Stürme mit Orkanböen bestehen Bedenken, dass der Baum umstürzen oder abbrechen könnte. Aufgrund der häufigsten Windrichtung würde er auf das Gebäude Nr. 66 fallen. Haben Sie eine Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Baum noch sicher steht? Vor einiger Zeit ist am Rand des Penny Parkplatzes gegenüber auch die Spitze einer Tanne abgebrochen. Hier "oben" herrschen schon kräftige Böen und beim Anblick des stark schwankenden Baumes macht sich schon Sorge breit.
Adresse:
Große Kirchgasse 66, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Für die Wahrung und ggf. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit von Bäumen ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Sollte hierfür eine Fällung notwendig werden, bedarf es unter Umständen einer schriftlichen Fällgenehmigung. In diesem Zuge findet eine Inaugenscheinnahme des Baumes durch das Sachgebiet Umwelt und Naturschutz der Stadt Annaberg-Buchholz statt.
Im vorliegendem Fall bedarf es allerdings keiner Genehmigung, da es sich um ein Nadelgehölz handelt. Diese zählen laut Baumschutzsatzung der Stadt Annaberg-Buchholz nicht zu den geschützten Gehölzen. Hier entscheidet der Eigentümer selbstständig.
Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer oder ggf. den Verwalter des betroffenen Gründstücks.
Aber: Prinzipiell ist das Schnittverbot vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres zu beachten. Ausnahmegenehmigungen hierfür erteilt das Landratsamt Erzgebirgskreis.
Mit freundlichen Grüßen SG Umwelt und Naturschutz