Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Abrisses und Neubaus des Gebäude Buchholzer Straße 36 haben sicher die meisten AnwohnerInnen Verständnis für Sperrungen und Beeinträchtigungen. Allerdings würden es sicher viele Geschäftsinhaber und AnwohnerInnen in diesem Bereich (Buchholzer Straße, Johannisgasse (Münzviertel) begrüßen, wenn wenigstens über Nacht oder die Wochenenden die Zufahrt zwischen Buchholzer Str. / Scheibnerstraße und Altstadtbereich mit dem KfZ nicht unnötig blockiert werden würde. Im Moment gibt es viele Lücken, wo mit Rücksicht und gutem Willen eine jeweils temp. Durchfahrt für Anwohner mit einem PKW realisiert werden könnte. Außerdem würde ich mir als Anwohner wünschen, dass man seitens der Stadt über die Sperren und deren Dauer auch vor Ort informiert werden könnte. (Facebook sollte kein alleiniger offizieller Kanal sein.) Anbei auch ein Foto, dass die aktuelle Situation zeigt.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Verständnis!
Adresse:
Buchholzer Straße 36, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Wenn der Ablauf so vorhersehbar gewesen wäre, hätten wir eine zwischenzeitliche Freigabe ermöglicht. Leider sind die anliegenden Baustellen nicht planbar genug, um eine Öffnung zwischendurch zu ermöglichen. Derzeit Baustellen in Abhängigkeit von Material- und Arbeitsmittelverfügbarkeiten für sich schon schwierig genug, dazu kommen notwendigen Umplanungen aufgrund unvorhersehbarer Statikprobleme der Mauerwerke. Abgesehen vom notwendigen Umbau der Verkehrssicherung muss dann auch die freizugebende Fläche sicher sein und gewisse Sicherheitsabstände eingehalten.
Mitteilungen erfolgen durch uns auf vielen Kanälen, um möglichst viele zu erreichen. Das gibt es neben den sozialen Medien auch Pressemitteilungen, unsere Webseite und das Baustelleninformationssystem des Freistaates Sachsen. Leider können wir hier weder über jede Entwicklung noch Arbeitsstand informieren und aufgrund genannter Unplanbarkeit kommen die Informationen auch erst recht kurzfristig. - Ihre Straßenverkehrsbehörde
Ihre Straßenverkehrsbehörde