Sport und Freizeiteinrichtungen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren. Besteht irgend eine Möglichkeit, im eingetragenen Bereich auch Fußgängern die Benutzung des Radweges (selbstverständlich unter der Prämisse der gegenseitigen Rücksichtnahme) zu gestatten oder eine Alternative zu schaffen?
Leider gibt es stadtauswärts ab Höhe Wertstoffhof "Himmlisch Heer" keinen separaten Weg für Fußgänger. Diesen sollte jedoch ebenfalls ein Spaziergang in dem Bereich ermöglicht werden. Meist ist ein friedliches Miteinander beider Gruppen Erholungssuchender zu beobachten, jedoch kommt es immer einmal wieder zu unschönen Begegnungen nebst ausfallenden Bemerkungen von Seiten der auf das Verkehrsschild "Radweg" verweisenden Radfahrer. Ja, diese sind in dem Moment laut Beschilderung im Recht, jedoch ist eine Benachteiligung und Beschimpfung von Fußgängern nicht in Ordnung und auch nicht schön. Natürlich möchte niemand, dass ein Skater oder ein Radfahrer stürzt, allerdings sollte sowieso jeder Nutzer Um- und Rücksicht walten lassen. Vielen Dank.
Adresse:
Alte Karlsbader Straße, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Eine Alternative Wanderroute wäre dazu als Anlage beigefügt. Weiterhin kann von der Karlsbader Straße aus oberhalb des Radwegs der alte Flössgraben gewandert werden, der insoweit die Wanderer und Fußgänger von und in Richtung Annaberg aufnehmen soll. Der Radweg soll Radfahrer und Skater aufnehmen und fern von der B 95 für diese eine sichere Verbindung zwischen Bärenstein und Annaberg bieten. Beides im Gegenverkehr. Die Breite des Radweges -wie sich tatsächlich darstellt- reicht nach den Richtlinien für die Anlage von Radverkehrsanlagen nicht aus, um noch den Fußgänger in beide Richtungen oder auch nur in eine Richtung aufzunehmen. Dies müsste zusätzlich auch noch entsprechend markiert werden. Deswegen können wir hier nicht ausdrücklich die Widmung des Weges verändern oder die Beschilderung entsprechend für Fußgänger öffnen. Deshalb kommt aus Rechts- und tatsächlichen Gründen eine Widmungserweiterung oder Veränderung der Beschilderung nicht in Betracht.