Straßen, Wege, Plätze Archiv
Sei längerer Zeit, werden Schafe auf der ehemaligen Sommerweide der Pferde vom Tiergehege, auf städtischem Gelände gehalten. Diese Schafhaltung verstößt mehrfach gegen das Tierschutzgesetz. Es gibt dort kein Wasser, keinen Unterstand und gleich gar keinen Stall. Unter 6 Grad ist eine Stallunterkunft zwingend notwendig. Wie kann es sein, dass Tiere noch dazu auf städtischem Boden derart schlecht gehalten werden.
Bitte setzen sie sofort die Sicherung der Tiere durch, und die Unterbringung in Tierschutzgerechten Unterkünften. So ist es nicht tragbar.
Das Tierschutzgesetz (§ 2 Nr. 3) beispielsweise schreibt vor, dass jeder Schafhalter die nötige Sachkenntnis für die Ernährung, Pflege und Betreuung seiner Tiere erwerben muss. Dies ist hier offensichtlich nicht gegeben.
Wir bitten hier sofort, aber auch wirklich sofort,, tätig zu werden.
Adresse:
Ratsgasse, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für den Hinweis, können Sie aber, nach Rücksprache mit dem Halter der Schafe und dem Veterenäramt, beruhigen, den Schafen geht es sehr gut. Ein Hänger, welcher zusätzlich als Unterschlupf dient, wird am heutigen (06.12.) Tag aufgestellt. Genügend Wasser und Futter ist vorhanden.
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie sich gern an uns wenden: 03733 425 169.
Ihr Sachgebiet Liegenschaften