Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Guten Tag,
bitte weisen sie das Personal, welches mit dem orangen Müllauto der Stadt Annaberg unterwegs ist auf geltende Verkehrsregeln hin!! Das Auto, welches die städtischen Mülleimer lehrt wurde soeben wiederholt beobachtet, wie es entgegen der Einbahnstraße und mit überhöhter Geschwindigkeit (erlaubt20kmh) die Rathenaustraße entlang gefahren ist!
mfG
Adresse:
Rathenaustraße, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für den Hinweis.
Gemäß § 35 Abs. 6 StVO haben Fahrzeuge, welche die Anlagen im Straßenraum reinigen und entsprechend gekennzeichnet sind, Sonderrechte.
Diese beinhalten auch das Fahren entgegen der geltenden Einbahnstraße. Unser Mitarbeiter verstößt in diesem Fall also nicht gegen
geltende Verkehrsregeln.
Die Einschätzung über die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit ist als Fußgänger schwierig, trotz allem haben wir den Kollegen dahingehend sensibilisiert.
Mit freundlichen Grüßen SG Betriebshof