Straßen, Wege, Plätze Archiv
und wieder ein beitrag zum aktuellen umleitungsbetrieb.
nachdem ja nun die 101 und die 95 gebaut werden, stellt sich mir die frage:
WER zahlt für die notwendigen Instantsetzungen der städtischen Straßen
welche, durch den extrem erhöhten Verkehr, stark in Mitleidenschaft gezogen werden?
Auch viele andere Straßen haben gelitten und bedürfen einen erhöhten Pflegeaufwand, welcher den aktuell Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden sollte.
Die Willischstraße hat im unteren Bereich über mehrere Meter (Bordsteinseite sowie mittig der Straße) mittlerweile viele Risse bekommen, man könnte mitlerweile Platten entfernen und Blumen pflanzen.
Auch wäre ein Parkverbot im unteren Teil (gegenüber der Haltestelle) sinnvoll, da es dort vermehrt zum Stau durch haltende Busse kommt und die Straße in diesem Bereich sehr eng ist.
Weiter würe mich interessieren, ob der Obere Teil der B95 auch irgendwann saniert wird?
das Fahren in Richtung Annaberg ist ab Bärensteiner Str. bis Kirchgasse lustig geworden, wenn man nicht in eins der mittlerweile vielen Schlaglöcher fahren will. Dieser Abschniutt hätte eine sinnvollere Sanierung dargestellt, als die jetzige Massnahme Kreuzung 101/95 Richtung Sehmatalkreuzung/Behelfsbrücke B95.
VG
Adresse:
Wilischstraße 5, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
„Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen wollen wir wie folgt beantworten:
Frage: WER zahlt für die notwendigen Instantsetzungen der städtischen Straßen welche, durch den extrem erhöhten Verkehr, stark in Mitleidenschaft gezogen werden? Auch viele andere Straßen haben gelitten und bedürfen einen erhöhten Pflegeaufwand, welcher den aktuell Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden sollte.
Antwort:
Nach § 14 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes sind der Stadt als Träger der Straßenbaulast bei erforderlichen Umleitungsstrecken durch den Träger der Straßenbaumaßnahme, die Ursache für die Ausweisung der Umleitungsstrecke ist, grundsätzlich die Aufwendungen zu erstatten, die für die Umleitungsstrecke zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schäden gemacht werden mussten. Die theoretische Möglichkeit des Aufwandsersatzes besteht daher nur für den von Ihnen benannten unteren Teil der Willischstraße. Die Strecken im Bereich Gärtnerweg oder Hüttengrund zum Beispiel sind keine ausgewiesenen Umleitungsstrecken. Die Schäden, die durch abkürzenden Fahrzeugführer und der Pkws in diesen Bereichen verursacht wird, ist von vornherein nicht erstattungspflichtig.
Frage/Hinweis:
Auch wäre ein Parkverbot im unteren Teil (gegenüber der Haltestelle) sinnvoll, da es dort vermehrt zum Stau durch haltende Busse kommt und die Straße in diesem Bereich sehr eng ist.
Antwort: Das Halteverbot im Bereich der Willischstraße im unteren Teil (gegenüber der Haltestelle) wurde im Zusammenhang mit der Umleitung aufgrund Fahrbahnerneuerung B 95 angeordnet. Allerdings scheint dies immer wieder durch uns unbekannte Dritte nach unten verschoben zu werden, um möglicherweise für sich in diesem Bereich doch noch Fahrzeuge abstellen zu können.
Frage: Weiter würde mich interessieren, ob der obere Teil der B95 auch irgendwann saniert wird?
Antwort: Ob der obere Teil der B95 auch irgendwann saniert wird, kann Ihnen die Stadt derzeit nicht beantworten. Der Planungsträger -Landesamt für Straßenbau und Verkehr- hat gegenüber der Stadt hier allerdings bislang weder einen Planungs- noch einen Ausführungszeitraum mitgeteilt.
Frage/Hinweis: Das Fahren in Richtung Annaberg ist ab Bärensteiner Str. bis Kirchgasse lustig geworden, wenn man nicht in eins der mittlerweile vielen Schlaglöcher fahren will. Dieser Abschnitt hätte eine sinnvollere Sanierung dargestellt, als die jetzige Maßnahme Kreuzung 101/95 Richtung Sehmatalkreuzung/Behelfsbrücke B95.
Antwort: Nach unserer Kenntnis war der von Ihnen benannte Abschnitt für eine qualifizierte Flickung vorgesehen. Die kommt dieses Jahr aber wohl nicht .Eventuell kann über das Landratsamt Erzgebirgskreis, Straßenmeisterei Schönfeld, kleinere Flickungen durchgeführt werden. Aber ob und in welchem Umfang steht noch nicht fest.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung