Lärm #A-3095

Lärm Erledigt
Ganztägige Lärmbelästigung zwischen 00:00 und 24:00 Uhr, durch sinnlose und nicht zwingend notwendig langwirtschaftliche Tätigkeien. (auch Sonn- & Feiertags) Laut Immissionsschutzgesetz müssen sich Landwirte auch an Ruhezeiten halten. Diese gelten von 22:00 bis 06:00. In Ausnahmen dürfen bei wichtigen, unaufschiebbaren landwirtschaftlichen Tätigkeiten, diese auf 23:00 bis 05:00 verkürzt werden.
Adresse: 
An der Bleiche 37, 09456 Annaberg-Buchholz