Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Erledigt
Auf der Bundestraße B95, Höhe Kreuzung Geyersdorfer Straße hängen noch zwei Plakate von der Dinosaurierausstellung. (EInmal gegenüber Stadtwerke und einmal an der Fußgänger Ampel, Nähe Alte Brauerei) Die könnten mal entfernt werden. Danke.
Adresse:
Robert-Blum-Straße, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Entfernung der Werbung an den Zäunen liegt in diesen Fällen im Ermessen der jeweiligen Eigentümers, Bei unmittelbare Gefahr (Sichtbehinderung, Häufung etc.) werden wir tätig. Die Rechtssprechung sagt dazu:
Dritte dürfen keine Werbeplakate am Zaun eines Privatgrundstücks anbringen, wenn der Eigentümer hierzu nicht zugestimmt hat. Wird dennoch wild plakatiert, dann handelt es sich – unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder nicht – um eine Eigentums- und Besitzstörung, durch der ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung aus §§ 862, 1004 BGB entsteht. Sollte durch das wilde Plakatieren ein Schaden entstehen, so steht dem Geschädigten zusätzlich ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB zu. Die Eigentümer sind also hiermit gefordert .