Straßen, Wege, Plätze In Bearbeitung
Heute möchte ich mein Anliegen ein drittes Mal vortragen,#2980 vom 03.05.2023,#3155 vom 18.10.2023 . Sie haben mir am 28.08.2023 mitgeteilt ,das der Grundstückseigentümer aufgefordert wurde, das zulässige Lichtraumprofil herzustellen. Bisher hat sich dort nichts getan, vielleicht ist es möglich mitzuteilen ,bis wann der Rückschnitt erfolgen sollte? Vielen Dank !
Adresse:
Oststraße 4, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Eigentümerin wurde am 29.08.2023 durch uns angeschrieben, das Lichtraumprofil gem. § 27 Abs. 2 SächsStrG herzustellen.
Wie werden ein zweites Schreiben aufsetzen, mit der Bitte um Veranlassung. Sollte dies nicht geschehen, werden wir auf Kosten des Verursachers das Lichtraumprofil herstellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr SG Hoch- und Tiefbau/Liegenschaften