Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der Sperrung der Karlsbader Straße ab Höhe Felsenkeller steht ein Sackgassenschild am Abzweig Hutmachergasse.
Es liegt aber keine Sackgasse vor, da die Durchfahrt über die neue Gasse und Brauhausstraße zur B101 für Pkws problemlos ist, bzw. auch weiterhin über die Schulgasse und die obere Stadt gefahren werden kann.
Für Lkws wird auf eine fehlende Wende Möglichkeit bereits bei der Einfahrt auf den Einbahnstraßenabschnitt hingewiesen.
Das Sackgassenschild führt bei vielen Leuten und auch bei Kunden und Lieferanten zu der Annahme, dass eine Durchfahrt nicht möglich ist., was nicht stimmt.
Das Sackgassenschild müsste entfernt werden, genauso wie das Halteverbot am selben Standort. Es entsteht keine Behinderung durch parkenden Autos und die Parkflächen fehlen massiv für Anwohner und Gewerbetreibende.
Mit freundlichen Grüßen
Adresse:
Karlsbader Straße 54, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Hinweise zur Verkehrssituation in der Karlsbader Straße.
Unsere Überprüfung der Situation vor Ort, wie auch die Einschätzung durch unseren Außendienstmitarbeiter, hat folgende Ergebnisse erbracht:
1. Sackgassenschild: Das Sackgassenschild an der Abzweigung Hutmachergasse wurde aufgestellt, um den Durchgangsverkehr auf die für diesen Zweck geeigneten Straßen zu lenken. Es ist uns bewusst, dass die aktuelle Beschilderung möglicherweise für ortsunkundige Fahrer verwirrend sein kann. Die Bezeichnung als Sackgasse bezieht sich in diesem Fall auf den durchgehenden Verkehrsfluss und nicht auf die tatsächliche Unmöglichkeit der Durchfahrt. Das Schild soll primär verhindern, dass die schmalere Lange Gasse unnötig durch den allgemeinen Verkehr belastet wird, und so nur den reinen Zielverkehr in diese Bereiche lenken. Der ortsunkundige Fahrzeugführer wird nach unserer Einschätzung über die besser befahrbare Hutmachergasse zur B 101 gelenkt. Ein vollständiges Entfernen des Schildes wird derzeit nicht in Betracht gezogen, da dies den Zweck der Verkehrslenkung beeinträchtigen würde. Wir werden jedoch die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
2. Halteverbot: Die Anordnung der Halteverbote an der von Ihnen genannten Stelle dient dem Zweck, eine reibungslose Anlieferung auch durch größere LKWs sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig für die Versorgung der Gewerbebetriebe im hinteren Bereich. Die vorhandenen Parkflächen wurden geprüft und als ausreichend für die Bedürfnisse der Anwohner und Gewerbetreibenden eingeschätzt.
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Anregungen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen oder Anmerkungen erneut an uns zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung