Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Hundebesitzer und Hundesteuerbezahler, würde mich interessieren, wozu die Steuer genutzt wird?
Im Wohngebiet Barbara-Uthmann-Ring fehlen auf vielen Wegen die Mülleimer zum entsorgen des Hundekotes. Und im weiteren Stadtgebiet sind zuwenige aufgestellt.
Da viele Hundebesitzer gedacht haben, das die Hundesteuer dafür vorgesehen ist, stellt sich die Frage wofür das Geld jetzt wirklich genutzt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Adresse:
Herzog-Georg-Ring 9, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der gesetzlich keine bestimmte Verpflichtung zu einer Leistung (z.B. Reinigen der Straßen von Hundekot oder Ausgabe von Kotbeuteln) gegenübersteht. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch als kommunale Lenkungsabgabe den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Im gesamten Stadtgebiet auf einer Fläche von 27,7 km² gibt es ca. 350 Papierkörbe, die durch den Betriebshof in unterschiedlichen Zeitabschnitten (2xwöchentlich, 3xwöchentlich und wöchentlich und 14 tägig) betreut werden müssen. Neben "normalem" Kleinmüll findet sich auch immer eine nicht unerhebliche Menge von Hausmüll, der in den öffentlichen Müllbehältern illegal entsorgt wird und mit erheblichen Entsorgungskosten für die Stadt verbunden sind. Daraus wird erkennbar, dass jedes zusätzliche Aufstellen von Müllbehältern zum einen die Anzahl der erforderlichen Betreungs- und Arbeitskosten erhöht, aber auch die Entsorgungskosten nicht unerheblich steigen. Die Papierkörbe sind in der Regel an Stellen aufgestellt, wo mit einem entsprechenden Aufkommen zu rechnen ist, insbesondere im Bereich von Bushaltestellen, in den öffentlichen Grünanlagen und so weiter. Es ist wohl auch nachvollziehbar, dass die Stadt nicht verpflichtet werden kann, an oder auf allen Wegen Papierkörbe aufzustellen. Wer mit seinem Hund im Barbara-Uthmann-Ring oder sonst im gesamten Stadtgebiet seine "Runde dreht, findet auf jeden Fall zumindest einen Papierkorb in zumutbarer Entfernung.
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung