Winterdienst Archiv
Fragen zum Winterdienst!!!
Ist die Stadt zuständig die Anwohner Parkplätze frei zu räumen,da wir dafür auch die Bewohner Karte bezahlen.Und ist es rechtens das Anwohner diese Parklücken im Winter zuschieben oder sie frei halten?
Adresse:
Obere Röhrgasse 15, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Eine gesetzliche Pflicht zur Räumung von Parkflächen gibt es nicht. Da wir aber über die gesetzliche Pflicht hinaus uns immer auch als Dienstleister der Allgemeinheit verstehen, räumen wir auch Parkflächen. Dies kann aber nur nachrangig zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und soweit mit der vorhandenen Räumtechnik zwischen den parkenden Autos möglich erfolgen. Erst bei großen Schneemengen werden wir mittels Haltverboten Platz zum Räumen und ggf. zum Abtransport des Schnees schaffen. Die Parkflächen werden somit immer auch durch die Nutzer geräumt. Hierbei wird ein Teil der Parkflächen als Schneeablagefläche zu nutzen sein. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen auch nach eigens vorgenommener Beräumung keine Parkflächen reserviert werden, was insbesondere für Autofahrer, denen dies körperlich schwer fällt, schwer zu akzeptieren ist. Hierbei ist ein gesundes Maß an nachbarschaftlichem Gemeinschaftssinn und eine den eigenen Möglichkeiten entsprechende Leistungsbereitschaft gefragt. Wir werden alle verkehrsfremden Gegenstände entfernen. Ggf. sind bei hartnäckigen Reservierungsversuchen auch Bußgelder wegen illegaler Sondernutzung und bei besonders gefährlichen Gegenständen auch Strafverfahren möglich.- Ihre Straßenverkehrsbehörde