Parken Archiv
Warum soll ich als Anwohner einen Anwohnerparkausweis bezahlen ,wenn ständig vor dem Haus oder der Eckstrasse Pfortgasse Fahrzeuge ohne diese Genehmigung jeden Tag parken !!!Wann wird von der Stadt mal kontrolliert ???Es kann nicht sein...auch anderen Bewohnern gegenüber ist es unfair !Oder dürfen etwa Fahrzeuge in einer bestimmten Zeit "kostenlos "parken !Dann hätte ich mir den Anwohnerparkplatz auch sparen können da ich morgens um 06.00 aus dem Haus und abends immer nach 17.00Uhr heimkomme !!
Bitte um konstruktive Lösungsvorschläge
Danke ein Anwohner
Adresse:
Große Kirchgasse 40, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Bewohnerparkplätze im Bereich der Großen Kirchgasse werden regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, im Innenstadtbereich von Annaberg durch den gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert. In den von Ihnen angegebenen Zeiten sind nach unserer Erfahrung regelmäßig auch immer freie Plätze für Bewohner vorhanden. Der Erwerb des Bewohnerparkausweises macht aus unserer Sicht demzufolge durchaus Sinn.
Das Parken auf dem Gehweg in der Pfortengasse-wie durch das Bild dokumentiert- wird durch den gemeindlichen Vollzugsdienst regelmäßig geduldet, obwohl es nicht ausdrücklich angeordnet ist und damit formell verboten ist. Die Ausbaubreite des Gehweges ist - wie erkennbar - sehr gering. Der Gehweg hat auch einen sehr niedrigen Bordanschlag, der dem Fußgänger nicht das erforderliche Sicherheitsgefühl vermittelt. Regelmäßig ist auch zu beobachten, dass Fußgänger in diesem Bereich die Fahrbahn zum Fortbewegen benutzen. Auf Grund der geringen Verkehrsbelastung kommt es dabei auch trotz des Gehwegparkens nicht zu Störungen. Solange keine Konflikte hier bekannt werden, erscheint uns eine Ahndung dieses formell verbotswidrigen Gehwegparkens unangemessen. Allerdings: Sollten Konflikte auftreten, müssen die jeweiligen Fahrzeugführer mit einem Einschreiten durch den gemeindlichen Vollzugsdienst rechnen. Auch die Landespolizei und insbesondere die Bürgerpolizisten können dieses Gehwegparken, so weit aus deren Sicht die Ahndung erforderlich und angemessen ist, ahnden.
Ihr Fachbereichsleiter Recht und Ordnung