Lärm Archiv
Die Belebung vom Stadtteil Buchholz, u.a. Zuzug, wäre mit Sicherheit besser, wenn man an der Bushaltestelle und dem Treppenbereich ein Alkoholverbot initiieren und durchsetzen würde. Die Aussicht auf dieses tägliche Theater vergrault jeden Mietinteressenten in der Umgebung. Weder Rentner, noch Frauen fühlen sich beim Passieren des Platzes wohl.
Adresse:
Karlsbader Straße 25, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht zulässig. Man kann ein Alkoholverbot, für bestimmte Zeit an bestimmen Plätzen anordnen, dem vorausgehend müssen allerdings massive und konkrete Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, Personen von öffentlichen Wegen, Anlagen oder Plätzen vorsorglich zu verweisen. Der Vollzugsdienst wird im Rahmen seiner allgemeinen Streifentätigkeit den Bereich beobachten und kontrollieren. Bei Auftreten von Verstößen gegen die Polizeiverordnung hinsichtlich der Einhaltung von Ruhe- und Nachtzeiten sowie Verunreinigungen des Bereiches durch Müll und leere Flaschen etc. können wir Maßnahmen ergreifen. In der Bushaltestelle selbst dürfen sich nur Personen aufhalten, die mit dem Bus fahren wollen, hier führen wir aber schon länger Kontrollen durch. Wir können aber nicht unterbinden, dass die Personen aus der Bushaltestelle dann auf die Treppen ausweichen. SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten