Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Guten Abend, ich rege ein Alkoholverbot auf und um dem Annaberger Marktplatz an, wie es auch am Schutzteich ausgesprochen wurde. Schauen Sie sich das tägliche Bild an, Es hinterlässt einen sehr negativen Eindruck für unsere Stadt.
Adresse:
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht zulässig. Man kann ein Alkoholverbot, für bestimmte Zeit an bestimmen Plätzen anordnen, dem vorausgehend müssen allerdings massive und konkrete Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegen. Solche Störungen liegen bisher auf dem und um den Marktplatz herum nicht vor. Die Voraussetzungen sind zum Bsp. ständige Randale, Lärmen, aggressive Belästigungen anderer Personen etc. (wie im Schutzteichgelände). Wenn Personen, die auf dem Markt Bier konsumieren im Rahmen unseres täglichen Streifendienstes angetroffen werden, werden diese von uns zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit sowie auch der Ruhe- und Nachtzeiten persönlich aufgefordert und Verstöße entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt geahndet.
Mit freundlichen Grüßen SG Allg. Ordnungsangelegenheiten