Winterdienst Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde mich im Auftrag mehrer Anwohner. Morgen beginnt in Cunersdorf das Festjahr zur 650Jahr-Feier. Es wurde groß eingeladen und auf begrenzte Parkmöglichkeiten hingewiesen. Jedoch sollte man schon alle Möglichkeiten ausschöpfen. Auf den Fotos ist zu sehen, dass im Bereich der August-Bebel-Straße 15 und 17 mindestens 8 Parkplätze durch Schnee blockiert sind. Bis oberhalb der Häuser ist der Gehweg komplett beräumt. Gegenüber den Häusern ist ein leeres Grundstück auf das der Schnee problemlos gefräst werden könnte. Jedoch ist das für die Firma Arneuba ohne Auftrag nicht möglich. Und weiter die Straße runter sind noch jede Menge Parkplätze "belegt" und die Autos stehen schon so weit auf der Straße, dass teilweise der Schneepflug nicht einmal mehr durch kommt. Und es wird die nächsten Tage nicht besser....
Vielen Dank - die Anwohner der August-Bebel-Straße in Cunersdorf
Adresse:
August-Bebel-Straße 17, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Lieber Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die von Ihnen genannten Häuser in der August-Bebel-Straße werden bekanntermaßen nur durch die unmittelbaren Anlieger (Mieter/Eigentümer) aus diesem Bereich genutzt. Eine Räumung nur zur Schaffung von Stellflächen kommt aus Allgemeinwohlgesichtspunkten, die wir beim Winterdienst beachten müssen, nicht in Betracht. Eine Räumung von Straßen wird grundsätzlich erst dann in Betracht gezogen, wenn anders auf verkehrswichtigen Straßen der Verkehr nicht mehr verkehrssicher fahren kann. Dies ist in diesem Fall noch nicht gegeben. Die von Ihnen angesprochene Straßenbreite wird durch Anordnung und dem Aufstellen von mobilen Halteverboten auf der gegenüberliegenden Seite gesichert. Außerdem haben wir im Bereich der Ladestraße am Bahnhof Süd durch den Winterdienst eine Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen auch und gerade für die von Ihnen angesprochenen Bürger frei geschoben Sollte die Situation prekärer werden könnten dann auch auf der rechten Seite Halteverbote angeordnet werden. Sie können natürlich mit den von Ihnen vertretenen Bürgern selbst und auf eigene Kosten den Räumdienst beauftragen, um sich Parkplätze zu verschaffen. Bitte versichern Sie sich aber vorher des Einverständnisses des Grundstückseigentümers des von Ihnen als freie Fläche benannten Grundstücks.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung