Winterdienst Archiv
12.1. 2017
sehr geehrte damen und herrn,
warum wird das teilstück des Fußweges zwischen b.-uthmanng-ring 138... und einfahrt b.-uthmann-ring 132-137 nicht voon schnee beräumt, obwohl er in die zuständigkeit der stadt annaberg-buchholz fällt? er ist für alte und beinderte menschen nur noch mit mühe zu passieren.
mfg
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Lieber Bürger,
für die Beräumung des Fußweges ist der Anlieger zuständig, in diesem Fall die Wohnungsbaugenossenschaft Erzgebirge eG, welche von uns im Herbst
angeschrieben wurde. Im Anschreiben wurde mitgeteilt, dass ab der Wintersaison 2016/17 die Räum- und Streupflicht, entsprechend der
Straßenreinigungssatzung der Anlieger zu erfüllen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung