Parken #A-768

Parken Archiv
Offensichtlich haben einige Autofahrer den §12 /4.vergessen und parken ihr Auto wie es ihnen gefällt .Im Punkt 4 heißt es ," Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben." Auf dem Abschnitt zwischen Mariengasse Einmündung Große Röhrgasse und Einmündung Lindenstraße parken seit Tagen Autos auf der linken Seite bzw parkt ein Transporter gleich quer zur Fahrbahn ,sodass man von der Sackgasse Teichpromenade Mariengasse auf die Mariengasse nicht gefahrlos abbiegen kann.(siehe Bild) Aber auch auf der Sackgasse selbst parken einige Autos auf der linken Seite. Das parken auf der linken Seite bzw in entgegengesetzter Fahrtrichtung scheint auch Standard vor der Sparkasse Große Kirchgasse zu sein. Ein nicht geringer Teil fährt gleich von oben kommend quer über die Straße um vor der Sparkasse zu parken. Oder ist mir da etwas entgangen ,und es ist an dieser Stelle erlaubt in Fahrtrichtung links zu parken ? Ist es möglich das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies bezüglich Kontrollen durchführen und die Fahrer der betreffenden Fahrzeuge abmahnt ? Es ist belastend ,dass ein zwei Fahrer dies nicht begreifen und immer wieder falsch parken.
Adresse: 
Teichpromenade, 09456 Annaberg-Buchholz