Straßen, Wege, Plätze Archiv
Ich möchte das Anliegen Nr. 1002 unterstützen. Unsere Straßenbeleuchtung ist nicht sehr effektiv (in der ganzen Stadt). Wenn man sich direkt an einer Lampe befindet, ist die Beleuchtung ausreichend, aber schon wenige Meter daneben sieht man nur noch ganz schlecht etwas. Unebenheiten in den Gehwegen führen schnell zu Unfällen, wenn man diese auch nicht richtig sieht. Wenn Schnee liegt, geht es schon, aber ansonsten fehlt den Laternen einfach die Reichweite. Als wir noch nicht diese gelblich scheinenden Lampen hatten, war das Problem nicht vorhanden.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Wie Ihnen bereits telefonisch erläutert, ist Ihre allgemeine Formulierung so nicht richtig. Bei allen Neubauten werden die Standtorte, die gewählten Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung entsprechend DIN berechnet und aufgestellt. Die Altanlagen werden, sofern es möglich ist und die erforderlichen Haushaltmittel vorhanden sind, umgerüstet. Eine Beleuchtungspflicht gibt es lt. § 51 Sächs. Straßengesetz nicht. Städte und Gemeinden haben die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten.
Die Stadt hat weiterhin Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Rahmen der Förderrichtlinie Klimaschutz getroffen und wird diese weiterverfolgen. SG Hoch-Tiefbau/Liegenschaften