Parken Archiv
Es wäre wünschenswert, für alle Anwohner, wenigstens die Rathenaustr.,oder das Dreieck vor der Hausnummer 3, einen Anwohnerparkplatz zu machen.
Bei Veranstaltungen in Annaberg, werden diese Parkmöglichkeiten, rege genutzt, und als Anwohner, hat man dann das Nachsehen und wird noch auf den Kätplatz oder ins Parkhaus, welches Kosten verursacht, verwiesen. Als Anwohner, der in Schichten arbeitet, ist sowas sehr ärgerlich, dann jedesmal noch nen km odee mehr zum Auto laufen zu müssen. Im Winter braucht man sich dann auch keinen Parkplatz zu schippen, weil entweder dieser dann belegt ist, oder der Winterdienst nicht richtig schieben kann.
Falls diesbezüglich, eine Änderung von öffentlichen in Anwohnerparkplatz passieren sollte, sind mehrere Bürger, der Stadt Annaberg-Buchholz sehr verbunden.
Adresse:
Rathenaustraße, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
In Abstimmung mit dem Baulastträger und der Polizei teile ich Ihnen folgendes Ergebnis mit: Grundsätzlich hat kein Anwohner ein Anrecht auf einen öffentlichen Parkplatz vor seinem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe. Laufwege sind dem Bürger zuzumuten, zumal im Umfeld öffentliche und kostenfreie Parkflächen zur Verfügung stehen. Das Ausweisen von Bewohnerparkflächen unterliegt Vorgaben, wie erhöhter Parksuchverkehr zum Bespiel in unmittelbaren Innenstadtbereichen. Hier bestehen unterschiedliche Ansprüche, das Fahrzeug abstellen zu können und zu müssen. Aus diesem Grund werden keine Bewohnerparkflächen in dem beantragten Bereich ausgewiesen. Straßenverkehrsbehörde am 12.03.2018