Lärm Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des stetig wachsenden Straßenverkehrs ist tagsüber permanent einsehr hoher Lärmpegel in unserem Grundstück an der B101 zu verzeichnen.
Abgesehen von den Abgasen, öffnen wir tagsüber die Fenster nur selten und im "Notfall", da man sich sonst kaum in angemessener Lautstärke unterhalten oder auch entspannen kann.
Vor allem im Sommer ist die Gartennutzung vom Lärm erheblich eingeschränkt, Gespräche müssen sehr laut geführt werden und der geschaffene Erholungsort kann seinem Zweck nicht wirklich dienen, weil er KEINERLEI Ruhe spendet.
Besteht die Möglichkeit der Montage von Lärmschutzwänden zu den die B101 angrenzenden Grundstücke?
Oder ist ein NAHER Zukunft eine Umgehungsstraße geplant, um diesem Anliegen gerecht zu werden?
Danke im Voraus!
Adresse:
Talstraße, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Damen und Herren, in Beantwortung Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen.
Die Talstraße-Bundestraße B101 obliegt in Ihrer Zuständigkeit dem Straßenbaulastträger Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV).
Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu wurde bereits im Jahr 2002 die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Diese Richtlinie ist 2005 mit den §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung) in deutsches Recht umgesetzt worden.
Die genannten Regelungen sehen vor, dass die Lärmbelastung in Ballungsräumen und im Einwirkbereich von definierten Hauptlärmquellen nach einheitlichen Methoden zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen ist, dass die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird und dass auf der Grundlage der Lärmkarten Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Diese Aktionspläne haben das Ziel, die Lärmbelastungen langfristig zu vermindern bzw. einen weiteren Anstieg der Belastung zu verhindern.
Der erste Schritt – die Ermittlung der Lärmbelastung – ist für die jetzige Umsetzungsstufe abgeschlossen. Als Ergebnis liegen Lärmkarten sowie Angaben zur Zahl der in den jeweiligen Pegelbereichen betroffenen Bewohner und ergänzende statistische Angaben vor. Die Ergebnisse der Kartierung sind im Internet-Kartendienst des Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veröffentlicht worden. Das von Ihnen uns mitgeteilt Grundstück ist teilweise betroffen.
Sofern im Ergebnis der Lärmkartierung gesundheitsrelevante Belastungen festgestellt wurden und eine sachgerechte Abwägung zum Ergebnis kommt, dass relevante Lärmprobleme vorhanden sind, so ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung ein Maßnahmenplan zu beschließen. Darin sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Senkung der Geräuschbelastung festzuschreiben. Als langfriste Maßnahme ist zur Verlegung der B101 die Ortsumgehung Schlettau/Scheibenberg vorgesehen. Sie ist Bestandteil des Landesentwicklungsplanes 2013 sowie Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes bis 2030. SG Hoch-Tiefbau/Liegenschaften