Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Die Leuchtreklamen an Bundesstraßen im Stadtbereich stellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. DIe Blendwirkung ist so erheblich, daß man vom Verkehrsgeschehen nichts mehr mitbekommt. Vermutlich sind die grellen Dinger ohne Genehmigung errichtet worden, denn genehmigungsfähig sind sie offensichtlich nicht, auch wenn sie möglicherweise irgendwelchen Vorschriften entsprechen.
Gleiches gilt für die neumodischen Straßenlampen, z.B. in Geyersdorf die "Geyersdorfer Kurven" hinunter; beim Vorbeifahren ist deutliche Blendwirkung.
Energeisparen kann nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Großwerbetafeln sind Eigentum der Stadtwerken. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kollegen wurde mir mitgeteilt, dass die Leuchtstärke der Werbetafeln den Vorschriften entsprechen. Der Hersteller der Werbetafeln muss sich an diese Vorschriften halten.
Weiterhin haben diese Werbetafeln einen Dimmschalter, der sich der Umgebung und Helligkeit entsprechend anpasst.
Die Straßenbeleuchtungen werden von den Stadtwerken betreut. Auch hier hat mir der zuständige Mitarbeiter zugesichert, dass die Leuchtmittel technisch geprüft und berechnet sind. Die Grenzwerte werden auch hier eingehalten. (Straßenverkehrsbehörde)