Parken Archiv
seit der Stellung des Parkverbotes beidseitig Buchholzer Str. parken ab den späten Nachmittagstunden bis früh und am WE, z. B. den heutigen samstag, viele fahrzeuge trotz parkverbot auf der Mauerseite der unterne Buchholzer Str. Das Parkverbot wird ignoriert, die Fahrzeuge stehen teilweise bis Hausnummer 65 runter, sodaß manche Fahrzeuge, welche die Straße Richtung Theater in der Grünphase verlassen wollen, nicht an den an der Ampel wartenden Fahrzeugen vorbeikommen.
Hier sollte der Ordnungsdienst evtl. mal ne Teilschicht einlegen und auch mal in den späteren Tagesstunden vorbeischauen, eine kontrolle während des WE würde sicher auch der Stadt ein gutes "Einkommen" einbringen. Unter den dort parkenden sind auch genug Anwohner wieder dabei.
Adresse:
Buchholzer Straße 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Liebe Bürgerinnen, lieber Bürger,
die von Ihnen geschilderte Problematik auf der Buchholzer Straße /Scheibnerstraße ist hier durchaus bekannt, die durch die Baumaßnahme verursachte erhöhte Schwierigkeit ihrer Situation ist auch nachvollziehbar. Der Ablauf der Baumaßnahme war eigentlich anders geplant, durch von uns nicht zu vertretende Umstände war aber eine bessere Koordinierung nicht möglich. Wir möchten Sie dafür ausdrücklich um Verständnis und Entschuldigung bitten.
Die derzeit aufgestellte absolute Halteverbotsbeschilderung auf der Buchholzer Straße ist durch den Bauablauf und der Regelung des gegenseitigen Verkehrs durch die Lichtsignalanlage nicht anders handhabbar. Das aufgestellte absolute Halteverbot gilt für jedermann und muss eingehalten werden. Das von Ihnen geschilderte Parkverhalten durch die Mitarbeiter der Erzgebirgischen Theater-und Orchester GmbH ist ärgerlich. Wir werden uns deshalb mit der Geschäftsführung der GmbH in Verbindung setzen und diese darum bitten, auf die Mitarbeiter so einzuwirken, dass das von Ihnen geschilderte Parkverhalten abgestellt wird. Nach unserer Einschätzung nutzt jedoch der größte Teil der Besucher deas Theaters die Möglichkeit, das Fahrzeug im Parkhaus Scheibnerstraße abzustellen; sollte darüber hinaus tatsächlich auch von dieser Seite ein fehlerhaftes Parkverhalzten vorliegen, werden wir auch dies der Geschäftsführung der zuständigen Theater und Orchester GmbH mit der Bitte übermitteln, auf die Einhaltung der Parkeregeln in dem Gebäude und bei Veröffentlichungen hinzuweisen. Dazu gehört auch, dass wir Ihren Wunsch nach einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und der Geschäftsführung des Theaters erforderlichenfalls unter Vermittlung der Stadt weiterleiten.
Des Weiteren werden wir uns mit der Polizei in Verbindung setzen und darum bitten, ob nicht unterstützende Kontrollen bei Vorstellungen des Theaters insbesondere an Wochenenden und in den späten Abendstunden im Rahmen des allgemeine Streifendienstes dort durchgeführt werden können.
Sobald wir von der Geschäftsführung eine entsprechende Mitteilung erhalten, werden wir diese im Anliegenmelder selbstverständlich übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung