Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Aufstellen eines Schildes, Hunde anleinen ! Denn in letzter Zeit laufen ständig Hunde unangeleint auf der Teichpromenade und den angrenzenden Grünflächen.Die Grünflächen werden als Auslauf für die Hunde genutzt und die Hunde machen auf den Grünflächen ihr Geschäft. Da auf den Flächen aber auch Kinder spielen ist dies sehr unhygenisch und Gefährlich.
Adresse:
Teichpromenade, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für den Hinweis. Das Aufstellen von Schildern ist nach unserer Erfahrung nicht zielführend, da nur ein kleiner, unbelehrbarer Teil von Hundehaltern die Anleinpflicht, wie auch die Pflicht zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde ignoriert. Die Anleinpflicht in bestimmten Gebieten der Stadt sind im § 6 Abs. 4 (Leinenpflicht) und im § 7 (Verunreinigung durch Hunde) der Polizeiverordnung klar geregelt. Hundehalter haben diese Vorschriften zu kennen und zu beachten. Verstöße gegen diese Vorschriften werden geahndet, was allerdings nicht immer einfach ist, da Frauchen oder Herrchen "auf frischer Tat" ertappt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Recht und Ordnung