Sport und Freizeiteinrichtungen Archiv
Wir waren, am 15.05.15 gegen 15.30 Uhr, mit unseren Enkeln radfahren auf den Radweg zur Kerzenwelt. Auf dieser Strecke hatte sich ein Trainerteam mit ca.20 Sportlern platziert um Langlaufskating zu trainieren, dabei wird fast die gesamte Breite des Radweges benutzt. Wir mußten vom Rad absteigen damit die Sportler passieren konnten. Ist es zulässig, dass die Radstrecke zu Trainingszwecken benutzt werden kann? Ich glaube das in Oberwiesenthal bessere Trainingsbedingungen sind. Es war eine Gefährdung aller Beteiligten gegeben, da die Strecke stark mit Familien befahren wurde. Sollte die Strecke doch für solche Zwecke benutzt werden können müßte abgesperrt werden und entsprechende Schilder auf die Gefahren hinweisen. Es sollte mit den Verantwortlchen der Sportschulen gesprochen werden. Beim ansprechen der Trainer ob sie eine Genehmigung für ein Training auf dem Radweg haben sind wir nur dumm angemacht worden.
Adresse:
Markt 5, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Grundsätzlich kann auf dem Radweg mit Skatern und damit auch mit Langlaufskatern gefahren werden und das auch zu Trainingszwecken und in Gruppen. Ein Verbot für Trainingsgruppen kann es also nicht geben. Allerdings ist durch die Beschilderung "Radweg, Skater frei" klar gestellt, dass der Skater auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen muss. Das beschriebenes Verhalten verbietet sich damit deutlich und wir werden einen entsprechenden Hinweis an den betroffenen Verein richten. Bei Wiederholung und entsprechender Anzeige bzw. Feststellung durch Polizei oder unseren Vollzugsdienst kann es hier auch zu entsprechender Ahndung kommen. Grundlegend sieht der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog hier 10€ vor, bei Behinderung, Gefährdung bzw. Unfall bis zu 35€. - Ihre Straßenverkehrsbehörde