Parken Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist sehr zu empfehlen, die Hans-Hesse-Str.51-59 mehrmals verkehrsrechtlich in Augenschein zunehmen. Nicht nur das in falscher
Fahrtrichtung teilweise die Fahrzeuge abgestellt werden,Fahrzeuge Flüssigkeiten verlieren, ausgenommen die Bewohner der Nr.51.
Desweiteren ist diese Straße im Bereich der 53-59 zu einer Gefahrenquelle für andere Fahrer und auch Fußgänger infolge des Zuparkens geworden!
Was bringt der Winter.. , der Winterdienst hat Probleme vorbei zukommen, ich denke das sollte sich das zuständige
SG mal anschauen, mehrmals,ebenso am WE. Die Kurve ist unübersichtlich und gefährlich geworden, war sie schon zu DDR-Zeiten.
Ein Parken für die Bewohner der 51, teilweise bis zur 47 , ist oft nicht möglich, zumal irgendwann noch mehr Anwohner in die 53 etc. einziehen werden.
Mit frdl. Grüßen,
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Es handelt es sich hier um einen Innerortsbereich mit überwiegender Wohnbebauung und nur wenig Autoverkehr. Generell gilt §1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Es entstehen somit keine unzumutbaren Gefahren, welche die allgemeine Verkehrsgefahr erheblich übersteigen. Im Ausnahmefall ist auch ein Rückwärtsfahren im Begegnungsfall zu tolerieren. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde und einer Vor-Ort Kontrolle des gemeindlichen Vollzugsdienstes sehen wir hiernach keinen Anlass eine feste Halteverbotsbeschilderung anzubringen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in den Wintermonaten und bei weiterer Einengung der Fahrbahn durch Schnee, eine temporäre Halteverbotsregelung aufzustellen. Ihr Fachbereich Recht und Ordnung