Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Liebe Stadtverwaltung,
vor dem Wochenende ist auf den umliegenden Feldern offensichtlich stark Gülle eingetragen worden. Am Sonnabend roch es etwa in der Buchholzer Straße sehr unangenehm danach. Das hat einem den Einkauf wirklich vergällt und vor dem Hintergrund, dass sich die Händler um jeden Kunden bemühen müssen, ist ein dermaßen getrübtes Einkaufserlebnis sicher sehr kontraproduktiv. Wir sind daher auch nur so lange wie unbedingt notwendig geblieben. Durch den etwa aus Südwesten wehenden Wind ist der Effekt sicherlich verstärkt worden. Die Ursache könnte demzufolge auf der Buchholzer Höhe oder um die Teufelskanzel gelegen haben.
Dass die Bauern im Frühjahr Gülle auf die Felder kippen, ist sicherlich üblich, aber könnte man hier zumindest einmal nachprüfen, ob es zulässig ist bzw. so große Mengen aufgebracht werden müssen, dass die ganz Stadt danach "stinkt"?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
S.Plaut.
Adresse:
Buchholzer Straße 39, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Der Geruch wurde von den Landwirten im oberen Bereich von Buchholz verursacht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Düngung besteht kein Verbot zur Gülleaufbringung zwischen dem 31.01. und 01.11. Voraussetzung für das Düngen, ist trockene Witterung, da es nicht erlaubt ist, auf wassergesättigten Böden Gülle aufzubringen. Die Gülle muss sofort bzw. innerhalb von 4 Stunden in den Boden eingearbeitet werden, das ist erfolgt. Weitere Vorschriften oder Verbote gibt es lt. Gesetz nicht. Es ist sicherlich belastend, den Güllegeruch über mehrer Stunden ertragen zu müssen, lässt sich aber im ländlichen Raum bei entsprechenden Windverhältnissen nicht verhindern. SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten