Parken Archiv
Wieder einmal behindert ein zuwider abgestelltes Fahrzeug den Winterdienst sowie die Bewohner. Es sollte darüber nachgedacht werden eine Sperrfläche zu kennzeichnen -bzw. Ein Parkverbot Schild dort zu errichten.
Es sollte auch die Ordnungsbehörde noch einmal sensibilisiert werden.
Danke für Ihre Mühe.
Adresse:
Poststraße 2, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Ich gehe davon aus, Ihr Anliegen bezieht sich auf den Einmündungsbereich der Poststraße von der Turnvater-Jahn-Straße bergwärts. Hierzu gab es am 08.01. eine Begehung. Dieser Bereich ist ohne Zweifel Einmündungsbereich in dem nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO Parkverbot gilt. Unser Vollzugsdienst wird hier vorerst kostenfrei eine Klarstellung an die Falschparker erteilen. Bereits hingewiesene werden dann kostenpflichtig verwarnt. - Ihre Straßenverkehrsbehörde