Parken Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, seit heute (vermutlich morgens) sind die Anwohnerplätze auf der Münzgasse gestrichen sowie ein absolutes Halteverbot ausgewiesen. Auf Nachfrage wurde dies mit der Baumaßnahme Klosterstraße begründet. Diese besteht jedoch nicht erst seit gestern. DIe Aufhebung der Einbahnstraße Münzgasse - ohne Ankündigung - vor Kurzem hab ich ebenfalls zur Kenntnis genommen. Unabhängig davon geht es jetzt um ca. 10 wegfallende Parkplätze (teils für Anwohner). Da die Parkplatzsituation ohnehin in der Innenstadt angespannt ist, frage ich mich, ob es keine andere Lösung gibt?
1) Warum kann man die Einbahnstraße Münzgasse nicht nur in EINE Richtung aufweisen um die notwendigen Parkplätze zu erhalten und die Straßenführung als eine Art "Ring" zu veranlassen (z.b. Steinweg, evtl. Sperrgasse, Max-Michel-Straße) um wieder auf die Münzgasse zu gelangen und dann Richtung Markt?
Erschwerend kommt hinzu, dass es ein erhebliches Gefahrenpotential birgt, von Max-Michel-Straße kommend auf die Münzgasse (in beide Richtungen) zu gelangen und auch aus beiden Richtungen potentielle Fahrzeuge kommen können.
2) Auf die Frage, warum man dies nicht vorab ankündigen kann (nicht jeder geht morgens aus dem Haus), wurde mir gesagt, ich muss mich als Bürger regelmäßig informieren, wann wo etwas gesperrt ist. Frage: Wo konnte ich mich im Vorfeld darüber informieren? Man geht nun wirklich nicht davon aus, dass - wenn seit etwa zwei Wochen auf der Klosterstraße gebaut wird - nun plötzlich an einem Dienstag morgen - nun Parkplätze gesperrt und Halteverbot ausgewiesen wird.
Danke vorab für Ihre Rückmeldung.
Adresse:
Münzgasse 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Der benannte Ring wurde - ohne die Sperrgasse - anfangs als solcher geplant und auch beschilderungsseitg umgesetzt. Seitens der innerstädtischen Händlerschaft wurde dies aber als ungenügend befunden, sodass er kurzfristig die Freigabe der Münzgasse freigegeben und eine Umleitungsführung hier angebracht wurde. ´Die üblichen 72h Vorlauf für Haltverbote wurde hier nicht eingehalten, allerdings wurde die Fahrzeuge erfasst, welche zum Aufstellzeitpunkt im Haltverbot standen und von einer Ahndung vorerst ausgenommen. - Ihre Straßenverkehrsbehörde