Baustellen, Baumängel Archiv
Das Gebäude Straße der Freundschaft 7 wurde abgerissen. Es ist als Kulturdenkmal gelistet. Der Abbruch war damit unzulässig. Warum wurde die Abbruchgenehmigung erteilt? Von dem Gebäude ging augenscheinlich keine Gefahr für den öffentlichen Raum aus.
Adresse:
Straße der Freundschaft 7, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Für den Rückbau des Gebäudes ist keine baurechtliche Abbruchgenehmigung erforderlich gewesen. Dieser war lediglich anzeigepflichtig, was erfolgt ist. In denkmalschutzrechtlicher Hinsicht wurde eine Genehmigung eigenständig durch das Landratsamt Erzgebirgskreis als zuständige Denkmalschutzbehörde erteilt. Der Rückbau war zulässig. Soweit Fragen zu Gründen der denkmalschutzrechtlichen Entscheidung bestehen, bitten wir um eigenständige Rücksprache im Landratsamt.