Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Auf der Dorfstraße im OT Cunersdorf gilt talwärts an der Einmündung der Straße "Am Steigerwald" rechts vor links. Auf Grund der Gradiente der Straßen und der Tatsache, dass in diesem Bereich die parkenden Fahrzeuge oft nicht den erforderlichen Abstand zum Kreuzungsbereich einhalten, kommt es immer wieder "interessanten" Fahrmanövern. Es sollte vielleicht geprüft werden, ob es nicht sinnvoll wäre in diesem Bereich der "Dorfstraße" Vorfahrt vor "Am Steigerwald" zu gewähren.
Adresse:
Am Steigerwald 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Rechte-Vor-Links-Regelung innerhalb 30er-Zonen dient vor allem dem Einhaltung der Geschwindigkeiten durch regelmäßig zu beachtende Vorfahrt. Hauptstraßen sind hier nur bei mangelnden Sichten und durchfahrendem öffentlichen Personennahverkehr zulässig. Die Sichten sind unter Freihaltung des Kreuzungsbereichs nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ausreichend. Da das Problem nur auftritt, wenn jemand im Parkverbot steht, wird unser Vollzugsdienst dieses Durchsetzen. - Ihre Straßenverkehrsbehörde