Parken Archiv
Zur AW # A 1963: Pflanz-Steine auf einer Wiese stellen eine Gefahr dar, aber ein im Kurvenbereich und quer über den Gehweg parkendes Fahrzeug nicht ? Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. STVO ? Behinderung von Fußgängern ungefährlich? M.f.G
Adresse:
Markt 9, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die erste Antwort bezog sich nur auf die Steine, die im übrigen auch eine Gefahr für Fußgänger darstellen, wenn der Wegeverlauf aufgrund Schnee unklar ist. Ein Parken ist hier weder wegen der Restbreite, dem Einmündungsbereich noch der scharfen Kurve in jedem Fall untersagt. Auf der Grünfläche und in Behinderung des Gehweges allerdings schon. Dies wird durch unseren Außendienst entsprechend geahndet. Weitere Maßnahmen sind nur verhältnismäßig, wenn keine anderen Gefahren und Probleme dadurch geschaffen werden. - Ihre Straßenverkehrsbehörde