Parken Archiv
Hallo,
wir hatten heute vormittag vor dem Haus eine Verwarnung bekommen, mit dem Hinweis das unser Anwohnerausweis nicht gut sichtbar auslag. Zwar war über die Hälfte durch einen Kassenzettel verdeckt, allerdings wurde uns seitens der Ordnungsbehörde schon einmal mitgeteilt, dass das verwendete Gerät zur Aufnahme bei Vorliegen eines Anwohnerausweises eine Meldung ausgibt und somit auf die Berechtigung hinweist. Diese Aussage bekamen wir im Winter, als wir einen "Strafzettel" mit gleichem Wortlaut erhielten. Nachdem unser Anwohnerparkausweis noch bis 03/21 gültig ist, finden wir dieses Vorgehen schon recht willkürlich.
Eine Klärung über meine Mailadresse wäre nett.
Adresse:
Buchholzer Straße 63, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrter Bürger, sehr geehrte Bürgerin,
richtigerweise muss der Anwohnerausweis gut sichtbar ausgelegt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen die Geräte unseres Vollzugsdienstes vor Ausstellung der Verwarnung das Vorhandensein von gültigen Bewohnerparkausweisen. Leider kommt es in Ausnahmefällen vor, dass manche Bewohnerausweise nicht angezeigt werden. Wir suchen daher schon länger nach einer Lösung für dieses technische Problem. Ich bitte Sie daher, mir das Aktenzeichen der Verwarnung per Mail (bussgeldstelle@annaberg-buchholz.de) mitzuteilen. Zudem wäre es hilfreich, wenn der betreffende Bewohnerparkausweis zukünftig gut sichtbar ausgelegt wäre. Ihr Fachbereich Recht und Ordnung