Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Bezugnehmend zu A2051.Es ist traurig wenn schon Touristen so etwas feststellen,aber wo sie Recht haben haben sie Recht.Vieleicht sollten unsere Stadtoberen ab und zu mal ins Internet schauen um zu sehen wo die Knackpunkte sind.Der Markt wird herausgeputzt doch wenn ich manche Strassen(Buchholzer Str. im unteren Bereich.,Willischstr.)anschaue sehe Unkaraut zentimeterhoch an den Hausmauern oder im Rinnstein.Sollten Sie wieder schreiben das sie mehr Angaben brauchen bin ich gern bereit diese aufzulisten.oder ihre Verantwortlichen gehen mal in einige Nebenstrassen oder Gassen um sich selbst ein Bild zu machen.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Guten Morgen, gemäß unserer Straßenreinigungssatzung ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Jeder muss entlang seines Grundstückes den Gehweg bzw. einen Seitenstreifen regelmäßig reinigen sowie im Winter räumen und streuen. Die Einhaltung der Reinigungspflicht wird sowohl vom Straßenwärter als auch vom Vollzugsdienst im Rahmen ihrer täglichen Streifen kontrolliert. Anlieger bzw. Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, erhalten von uns eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung zu Reinigung. Sollte die Reinigung trotzdem in der gesetzten Frist nicht durchgeführt werden wird ein Verwarngeld bzw. Bußgeld verhängt. Wir können Ihnen versichern, dass wir sehr bemüht sind, die Wege, Straßen und Plätze, die in unserer Verantwortung liegen sauber und gepflegt zu halten, aber die Pflichten der Grundstückseigentümer können wir nicht übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen FB Recht und Ordnung