Straßen, Wege, Plätze Archiv
2. Anfrage:
Da es leider noch keine Rückmeldung ihrerseits gegeben hat, hier nochmal meine Anliegermeldung da dieses Problem sehr viele Bürger unserer Stadt interessiert.
Ich denke einfach Schweigen zu unbequemen Anfragen ist nicht gerade die beste Lösung, sagt aber dann letztendlich auch vieles aus, über diese Vorgehensweisen unserer Stadtführung.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzer Zeit ist der gesamte Bereich Kätplatz/Festhalle für die Öffentlichkeit gesperrt. Dieser Bereich wird von Hunden und Sicherheitsdiensten bewacht rund um die Uhr extrem kostenintensiv. Wen wollen Sie denn dort einsperren? Für ein Impfzentrum wäre diese Maßnahme wohl vollkommen neben der Sache und würde auch keinesfalls mit einem Infektionsschutz/Ermächtigungsgesetz zu begründen sein. Auch der Fußweg Ernst Roch Straße wird der Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt siehe Foto. Warum ? Wo vor, haben Sie so eine große Angst. Außer mit Angst sind solche Vorgehensweisen nicht zu erklären. Ihren Impfstoff wir ihnen definitiv niemand Stehlen. Wenn man die Festhalle unter Verschluss hält wäre völlig ausreichend. Nichts rechtfertigt so ein Vorgehen, es sei denn, Sie haben dort anderes vor. Durch solche Maßnahmen werden Sie immer mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verlieren.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Lieber Bürger, liebe Bürgerin,
Vielen dank für Ihren Hinweis. Es handelt sich für uns nicht -wie von Ihnen unterstellt- um eine unbequeme Anfrage, denn fragen ist grundsätzlich erlaubt. Ihre in die Frage eingekleidete Mutmaßung, hier könne auch ein Verstoß gegen Infektionsschutzvorschriften vorliegen, oder schlimmeres beabsichtigt sein, entbehrt jedoch jeder realen Grundlage. Anscheinend verfolgen Sie nicht die allgemein zugänglichen Informationsmöglichkeiten. Anders ist Ihre Anfrage nicht zu erklären. Deshalb zur Aufklärung folgendes: Es handelt sich tatsächlich um die Einrichtung eines für den Erzgebirgskreis zuständigen Impfzentrums. Die Absicherung durch den weiträumig gestellten Bauzaun ist nach Gefährdungseinschätzung der zuständigen Betreiber erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Dienstbeginn und eine ordnungsgemäße Durchführung der Impfungen zu gewährleisten. Aus Medienberichten war Ende November 2020 die abstrakte Gefährdungsbeurteilung durch das Bundeskriminalamt veröffentlicht worden, wonach Impfzentren mögliche Ziele von Angriffen radikaler Corona-Leugner werden könnten. Die mit der Absicherung auch verbundene Sperrung des Fußwegs ist in diesem Zusammenhang vielleicht schmerzlich, aber vertretbar. Die Ernst-Roch-Straße kann auf der gegenüberliegenden Seite auch für Fußgänger sicher begangen werden. Die erforderlichen Kosten für die Einrichtung und die Sicherung des Impfzentrums werden durch den Bund bzw. das Land getragen. Sie sind wohl auch verhältnismäßig, weil nur ein durchgängiger Betrieb die zeitlich aufwändige, freiwillige Durchimpfung der Bevölkerung zur Gesundheitsvorsorge gewährleistet und damit auch zur Lockerung der bislang leider erforderlichen und für weite Teile der Bevölkerung belastenden Maßnahmen der geltenden Corona-Schutzverordnung führen soll.
Bitte beachten Sie, dass man sich bislang weder elektronisch noch telefonisch für Impfungen im Impfzentrum anmelden kann. Wir rechnen mit der Möglichkeit frühestens ab der 3. Kalenderwoche im Januar. Über mobile Impfteams sollen vorher Erstimpfungen in den Pflegeheimen ab dem 04. Januar 2021 erfolgen. Bitte verfolgen Sie dazu auch die aktuelle Berichterstattung in den öffentlichen Medien, da sich aus aktuellen Entwicklungen auch veränderte Abläufe ergeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung