Straßen, Wege, Plätze Archiv
Soweit ich informiert bin, gilt für Erwachsene, die sich auf Spielplätzen aufhalten, Maskenpflicht. Ein entspr. Hinweisschild wurde am Spielplatz Karolinenplatz kurz nach dem Aufhängen wieder entfernt. Auf diesem Platz toben jeden Vormittag ca. 20 Kinder aus dem nahen Bildungszentrum, manche haben sogar eine Maske dabei, nur der Lehrer, Herr W., trägt nie eine. Abgesehen von der enormen Lärmbelästigung und der Tatsache, dass das Bildungszentrum über einen eigenen Spielplatz verfügt,, so sieht kein Vorbild und verantwortungsbewusstes Handeln aus.
Auch am späten Nachmittag wäre eine Kontrolle durchaus angebracht, z.B. bezüglich der Einhaltung des Alkoholverbots auf dem Spielplatz.
Adresse:
Markt, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde mit der Schulleitung besprochen. Die zusätzliche Nutzung des Spielplatzes erfolgt aufgrund der besonderen Corona-Bedingungen, hier insbesondere deshalb, um eine strikte Trennung der Klassenverbände bei der unterrichtsfreien Zeit herzustellen. Dafür reicht die vorhandene Außenfläche am Bildungszentrum nicht aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Nutzung nur solange erfolgt, wie sie aufgrund der bestehenden Corona-Lage erforderlich ist. Ein darüber hinausgehender Verstoß gegen die bestehende Corona-Schutzverordnung konnte nicht festgestellt werden. Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Nutzung, die auch dem Wunsch der Schulkinder nach nicht vollständig pädagogisch durchstrukturierter freier Bewegung an der frischen Luft entspricht.
Der Spielplatz wird nach eigener Feststellung derzeit auch zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr aufgrund der plötzlich eingetretenen, frühlingshaften Witterung tatsächlich von mehreren Kindern gerne mit Aufsicht der Eltern genutzt. Der Vollzugsdienst wird jetzt zunächst regelmäßig die Einhaltung der Verpflichtung der Eltern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, kontrollieren und auch das Alkoholverbot durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung