Lärm Archiv
Die Lautstärke bei der Veranstaltung „Schlagernacht“ überschreitet ab 23:00 Uhr den gesetzlich zulässigen Rahmen. Die Kontrolle durch das Ordnungsamtes sollte eigentlich erfolgen. Es geht nicht darum, keine Veranstaltungen durchzuführen, jedoch sollten sich die Veranstalter sich ihrer Verantwortung bewusst sein!
Adresse:
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger vielen Dank für Ihren Hinweis. Dem Veranstalter wurden Auflagen zur Lautstärke etc. in der Genehmigung erteilt, wir werden jetzt prüfen inwieweit diese Auflagen eingehalten wurden.
Mit freundlichen Grüßen FB Recht und Ordnung