Parken Archiv
Guten Tag, ich möchte heute einmal auf die katastrophale Parksituation auf der Schlachthofstraße in Buchholz aufmerksam machen. Als Anwohner ist es nahezu unmöglich nach der Arbeit einen Parkplatz zu bekommen, da die Schlachthofstraße und auch die Badstraße von den Besuchern des Freibades zugeparkt sind obwohl auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz noch etliche freie Plätze vorhanden sind. Das konnten wir z. B. am Sonntag feststellen. Ich verstehe durchaus, dass das Freibad Geld verdienen muss, aber man kann doch von den Anwohnern nicht verlangen, dass sie nach der Arbeit noch 4 Stunden in der Gegend umherfahren um dann abends endlich einen Parkplatz zu bekommen. Vielleicht könnte man hier eine Zone mit Bewohnerparkausweis einrichten? Oder hat die Stadt eine andere Lösung? Danke für Ihre Rückmeldung.
Adresse:
Schlachthofstraße 8, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es dürfte bekannt sein, dass der Besuch der Badeanstalt "am Stangewald" in den Sommerferien bei entsprechender Witterung beliebt ist und dann auch die freien Stellflächen in dem von Ihnen beschriebenen Bereich oft vollständig belegt sind. Das ist aber nur sporadisch und zu besonderen Tagen der Fall. So war wohl das Freibad auch am vergangenen Wochenende stark besucht . Bei Kontrollen am Dienstag und Mittwoch Nachmittag sind hier keine Parkprobleme oder chaotischen Zustände festgestellt worden. Sie schreiben selbst, dass am Sonntagnachmittag bei Belegung der Parkplätze um das Freibad herum noch freie Stellplätze auf dem eigentlichen Parkplatz des Freibades vorhanden gewesen sind. Unsere Lösung für Sie: Wenn sie vor ihrer Haustür keinen Parkplatz finden, dann parken Sie doch bitte ausnahmsweise ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz des Freibades. Die Entfernung dürfte fußläufig zumutbar sein. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für diesen Bereich ist aufgrund der sporadischen Belastung nicht verhältnismäßig und wird seitens der Straßenverkehrsbehörde deshalb nicht erwogen. Im Zweifel sind zunächst Eigentümer und Vermieter gehalten, für ihre Wohnungen beziehungsweise Mieter entsprechende Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Recht und Ordnung