Baum und Grün Archiv
Ich möchte hier ein Anliegen mehrerer Bürger vortragen.es geht um den Sinn und Zweck der Baumfällungen in der Gemeinde Geyersdorf , Kindergarten "Eichhörnchen"
Weshalb wurden dort diese alten prächtigen Bäume gefällt,(Weymouthkiefer,Blutbuchen,Eibe)???An den Bäumen waren oder sind weder Krankheiten noch Statikprobleme zu erkennen,auch das manche innen etwas hohl waren stellt der Bruchsicherheit oder Verkehrssicherheit keinen Abbruch!Wir alle empfinden das als eine total sinnlose Vernichtung von Wertvollem Baumbestand. Außerdem ist dies ein Naturkindergarten, mit dem Konzept das Kinder mit der Natur in Verbindung gebracht werden sollen und dieser Baumbestand auch ein Teil davon war.Im Falle der entfernten Eibe handelt es sich zwar um ein giftiges Gewächs,weshalb diese früher zum Schutz mit einem Zaun umgeben war. Da die Europäische Eibe zu den geschützten Pflanzenarten gehört und zudem auf der Roten Liste steht,ist die Entfernung noch weniger zu verstehen! Gleichwertige Neupflanzungen nach Fällungen hat es in der Vergangenheit auch so gut wie nicht gegeben, Ich bitte sie hiermit höflichst um eine Erklärung in dieser Sache
Adresse:
Plattenthalstraße 8, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Im Bereich des Kindergartens sind lediglich zwei Bäume, nämlich eine Weymouthskiefer und eine Rotbuche gefällt worden. Außerdem wurde eine bodendeckende, mannshohe Eibe entfernt.
Auch wenn es sich hier um eine Naturkindergarten handelt, gelten selbstverständlich die erhöhten Regelungen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit des Außengeländes einer Kindertagesstätte, deren Erhalt auch im berechtigten und verständigen Interesse der Kinder und der Eltern liegen, die darauf vertrauen, dass die Verkehrsflächen sicher gestaltet sind. Die Bäume im Bereich des Kindergartens wurden durch eine Fachfirma erfasst und hinsichtlich der besonderen Bedingungen der Verkehrssicherheit überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass an der Weymouthskiefer und der Rotbuche mehrere schwerwiegende Schädigungen vorhanden waren, die einen Erhalt nicht mehr rechtfertigen konnten. Beide Bäume hatten Höhlungen und Morschungen im Stammfußbereich, zum Teil Fäule, abplatzende Rinde im Stamm und Astabbrüche, Abrisse sowie Totholz in den Kronen. Weiterhin wurden holz zersetzende Pilze (unter anderem der Brandkrustenpilz) vorgefunden. Der Wurzel- und Stammfußbereich befallener Bäume verliert schnell an Stabilität. Die Stand- und Bruchsicherheit dieser beiden Bäume konnte hier nicht mehr garantiert werden, so dass eine sofortige Fällung erforderlich war.
Bei der Eibe liegt der Fall anders. Die Nadeln und die Beeren einer Eibe sind unstreitig giftig und können bei entsprechendem Verzehr und Menge sogar lebensbedrohlich sein. Hier stellte sich bei der Begehung heraus, dass seitens des Personals die Eibe nicht als solche erkannt, sondern mit einem Wacholder verwechselt wurde. Die Kinder haben in diesem Gewächs unbedarft und ohne besondere Belehrung gespielt. Als auf die Giftigkeit hingewiesen wurde, wurde seitens der Leitung der Wunsch geäußert, diese zur Sicherheit der Kinder zu entfernen. Dies ist auch nachvollziehbar, denn bei kleinen Kindern muss man typischerweise davon ausgehen, dass diese ihre Umgebung oftmals mit dem Mund erkunden. Alles was sie vorfinden, wird in den Mund gesteckt, gekostet, zerrissen und möglicherweise auch verschluckt. Ältere Kinder erforschen gern ihre Umwelt und ahmen verschiedene Handlungen Erwachsener nach. Sie lieben das Kochenspielen mit Beeren, Blüten und Blättern. Durch die rote anlockende Farbe der Früchte sind Sie für Kinder sehr anziehend und schnell zu verwechseln mit essbaren Früchten. Es ist sicherlich richtig, dass eine Eibe nicht aufgrund der geltenden Unfallvorschriften unbedingt entfernt werden muss. Es ist aus unserer Sicht aber auch vertretbar, wenn die Einrichtung die mit der giftigen Eibe verbundenen erhöhten Aufklärungs- und Sicherungspflichten aufgrund des damit zusammenhängenden Mehraufwandes und des verbleibenden Restrisikos nicht auf sich nehmen will. Die von Ihnen angesprochene Lösung eines Zauns führt hier zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Außenbereichs und damit der Bewegungsmöglichkeit der Kinder. Fraglich ist auch, ob Zäune vor Gewächsen unbedingt zu einem Naturkindergarten passen. Aus diesen Gründen ist der Erhalt der Eibe verworfen worden und die Beseitigung erfolgt.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der vorgenommenen Begutachtung sich noch weitere Maßnahmen an den dort verbliebenen Bäumen anschließen werden, die zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar erforderlich sind. Es sind dies im einzelnen Kronenpflegemaßnahmen, Totholz entfernen sowie weiterer Aufbau- und Erziehungsschnitt.
Selbstverständlich wird der Träger der Kindertagesstätte für Ersatzpflanzungen sorgen. Hier hat die Leitung vor, Obstbäume als Ersatz zu pflanzen. Dies erscheint aufgrund des pädagogischen Konzepts auch aus unserer Sicht für sinnvoll und wird von uns unterstützt.
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung